Informationen zum Familien- und Erbrecht - Februar 2012
Unterhaltsrecht: 2012 gibt es keine neue Düsseldorfer Tabelle
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden.
Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Sittenwidrigkeit: Rechtsgeschäft muss Ehepartner schädigen, die Absicht allein reicht nicht aus
Überträgt ein geschiedener Ehemann ein Grundstück in der Absicht, die Grundlage für die Zugewinn- und Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau zu verschlechtern, ist das Rechtsgeschäft nicht per se sittenwidrig.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Fall. Die Richter hielten vielmehr noch zusätzlich für erforderlich, dass sich die Rechtsstellung der geschiedenen Ehefrau tatsächlich verschlechtere. Erst dann bestehe eine Sittenwidrigkeit. Eine solche Verschlechterung erfolge aber weder bei einer Übertragung nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und damit nach dem für die Berechnung des Endvermögens der Ehegatten maßgeblichen Zeitpunkt, noch bei einer früheren Übertragung. Das folge daraus, dass dem Endvermögen eines Ehegatten der Betrag hinzugerechnet werde, um den sein Vermögen dadurch vermindert worden ist, dass er nach Eintritt des Güterstands unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen habe (BGH, V ZR 212/10).
Heiratsurkunde: Wirksame Eheschließung trotz fehlendem Vornamen
Ist die Identität eines Eheschließenden ansonsten deutlich, wird seine Eheschließung nicht dadurch unwirksam, dass nicht alle seine Vornamen vollständig in der Heiratsurkunde eingetragen sind und im Eheregister vermerkt wurden.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Mannes, der in Nigeria eine Nigerianerin geheiratet hatte. Dabei waren seine Vornamen nicht vollständig aufgenommen worden. Die deutschen Behörden weigerten sich deshalb, die Heirat zu beurkunden. Hierzu wurden sie durch das OLG nun jedoch verpflichtet. Die Richter machten deutlich, dass die fehlenden Vornamen bei der Registrierung im Wege der Berichtigung ergänzt werden könnten (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 199/11).
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung
Ist ein Testament offensichtlich falsch datiert, kann gleichwohl an seiner Echtheit nicht gezweifelt werden, wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht.
Diese Klarstellung traf das Landgericht (LG) Duisburg. In dem betreffenden Fall war aufgefallen, dass die im Testament verwendete fünfstellige Postleitzahl nicht zu dem angegebenen Datum (15.10.1990) passte. 1990 waren die Postleitzahlen nämlich noch vierstellig. Die Richter erklärten das Testament gleichwohl für wirksam, da sie davon ausgingen, dass es vom Erblasser stamme. Das habe die schriftvergleichende Untersuchung eindeutig ergeben. Das falsche Datum lasse sich damit erklären, dass der Erblasser das Testament aufgrund seiner Vorliebe für glatte und symbolträchtige Zahlen auf den 15. (Geburtsjahr) 10. (Hochzeitsmonat) 1990 zurückdatiert habe (LG Duisburg, 7 T 91/10).